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Selbstverpflichtung

Selbstverpflichtung zur Spendenquote von mindestens 80 % des Nachsteuergewinns

Als Unternehmen verercrew verpflichte ich mich, dauerhaft mindestens 80 % des nach Steuern verbleibenden Jahresüberschusses für gemeinnützige Zwecke zu spenden.

1. Berechnungsgrundlage

Die endgültige Spendenhöhe kann erst bestimmt werden, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

  • der Jahresabschluss des jeweiligen Geschäftsjahres
  • der Steuerbescheid

Erst auf Basis dieser Zahlen lässt sich die exakte 80%-Quote korrekt berechnen.

2. Abschlagszahlungen (ähnlich dem Prinzip der UmsatzsteuerVorauszahlungen)

Um die gemeinnützigen Organisationen nicht erst im Folgejahr zu unterstützen, werde ich bereits unterjährig Abschlagszahlungen leisten. Diese Abschlagszahlungen orientieren sich an:

  • der laufenden Geschäftsentwicklung
  • einer konservativen Schätzung des erwarteten Jahresüberschusses
  • der geplanten Spendenquote von mindestens 80 %

3. Endgültige Feststellung und Glattstellung

Sobald der Steuerbescheid des jeweiligen Jahres vorliegt:

  • wird die exakte Spendenhöhe berechnet
  • werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet
  • erfolgt eine Nachzahlung, falls die Abschläge unter der 80%-Quote lagen
  • oder eine Übertragung eines eventuellen Überschusses in das nächste Spendenjahr

Erwirtschaftet die GmbH in einem Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag, besteht für dieses Geschäftsjahr keine Verpflichtung zur Leistung einer Spende. Bereits unterjährig geleistete Abschlagszahlungen werden nicht als endgültige Spendenquote dieses Verlustjahres behandelt, sondern auf die im folgenden Kalenderjahr zu ermittelnde Spendenverpflichtung angerechnet bzw. als freiwillige Vorausleistung berücksichtigt. 

4. Transparenz

Ich verpflichte mich, jährlich eine transparente Übersicht zu veröffentlichen, die folgende Punkte enthält:

  • Jahresüberschuss 
  • berechnete Spendenquote
  • tatsächlich geleistete Spenden (Abschläge + Endzahlung)
  • Empfängerorganisationen und deren Wirkung

5. Dauerhaftigkeit

Diese Selbstverpflichtung gilt unbefristet und ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensidentität und -strategie von veercrew.

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